Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.roteskreuz.jobs
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie(EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Kriterien 1.4.3 sowie 1.4.11 Kontrast wird in großen Teilen aber nicht in jedem Element erfüllt. Das Zoomen auf mobilen Geräten ist unterbunden, was Erfolgskriterium 1.4.4widerspricht. Dies wird nachjustiert.
Für einige eingebettete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
Teilweise befinden sich Texte auf Bildern, hier werden Redakteur:innen laufend geschult, um das zuvermeiden.
Probleme mit Status Nachrichten, Labels und Fehlerdidentifikation und 2.1.1 Keyboard Identifikation werden im nächsten Überarbeitungszyklus behoben.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. Februar 2026 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer extern vorgenommenen Bewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel können unter marketing@o.roteskreuz.at bekannt gegeben werden.
Durchsetzungsverfahren
Bei nichtzufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werdenvon der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.